Mangelbehaftete Artikel einstellen und Gewährleistungsverkürzung vereinbaren

Beim gewerblichen Verkauf mangelbehafteter Artikel* an Verbraucherinnen und Verbraucher und bei der Verkürzung von Gewährleistungsfristen als Unternehmer gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten neue gesetzliche Anforderungen:

  • die negative Beschaffenheitsvereinbarung
  • die Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist 

Im Folgenden erläutern wir Ihnen, was Sie ggf. in Ihren Angeboten anpassen müssen, damit diese den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

* Was unter einem Mangel im Sinne der negativen Beschaffenheitsabweichung zu verstehen ist, lesen Sie im Rechtsportal nach.

Negative Beschaffenheitsvereinbarung treffen

Die Gesetzesänderung betrifft Sie, wenn Sie mangelbehaftete Artikel, d.h. Artikel, die nicht den objektiven Anforderungen genügen, an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Um sich gegen etwaige Mängelansprüche abzusichern, reicht es nicht mehr aus, einen solchen Mangel lediglich in der Artikelbeschreibung oder als Artikelmerkmal anzugeben. 

Zusätzlich müssen Sie eine sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarung mit der Verbraucherin oder dem Verbraucher treffen. Bei eBay.de erstellen Sie dazu ein Angebot mit Varianten.

So funktioniert's

1. Erstellen Sie das Angebot für den Artikel neu.

2. Legen Sie dabei eine benutzerdefinierte Variante an, um die Käuferin oder den Käufer auf die negative Beschaffenheit des Artikels hinzuweisen. Nennen Sie die Variante dann beispielsweise „Negative Beschaffenheit” oder „Beschaffenheitsvereinbarung”.

3. Hinterlegen Sie in der Variante zwei Optionen:

  • In der ersten Option benennen Sie den konkreten Mangel, z.B. „Gesprungenes Display”.
  • In der zweiten Option fügen Sie einen Platzhalter** ein, z.B. „Nicht auswählen, kein Angebot vorhanden”.

Wichtig: Geben Sie für beide Optionen jeweils eine Stückzahl und einen Preis an.

Screenshot Variante negative Beschaffenheit

4. Die Käuferin oder der Käufer muss im nicht vorausgewählten Dropdown-Menü „Negative Beschaffenheit“ (bzw. „Beschaffenheitsvereinbarung" oder die sonstige von Ihnen gewählte Bezeichnung der Variante) den Mangel, z. B. „Gesprungenes Display”, aktiv auswählen. Erst dann kann der Artikel gekauft bzw. dem Warenkorb hinzugefügt werden.

5. Erstellen Sie bei mehreren Mängeln für jeden Mangel eine eigene Variante.

Variante Käufer

Gewährleistungsverkürzung richtig vereinbaren

Verbraucherinnen und Verbraucher können in der Regel 2 Jahre lang ihre Mängelansprüche geltend machen. Diese Frist können Sie beim gewerblichen Verkauf von gebrauchten Artikeln an Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vereinbarung auf ein Jahr verkürzen. Über die Verkürzung der Verjährungsfrist muss hierfür eigens in Kenntnis gesetzt werden. Außerdem muss die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart werden. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, nutzen Sie bei eBay.de ebenfalls das Angebot mit Varianten.

So funktioniert's

1. Erstellen Sie das Angebot für den Artikel neu. 

2. Legen Sie bei der Angebotserstellung eine benutzerdefinierte Variante an, um die Käuferin oder den Käufer auf die Verkürzung der Verjährung von Mängelansprüchen hinzuweisen. Nennen Sie die Variante dann beispielsweise „Gewährleistungsfrist“ oder „Mängelverjährungsfrist“ oder „Verjährungsvereinbarung". 

3. Als Wert (Option) der Variante geben Sie dann die Dauer der Verjährungsfrist an, wie z. B. „Gewährleistungsfrist verkürzt auf 1 Jahr“ oder „Verjährungsfrist für Mängel verkürzt auf 1 Jahr“. Da es sich bei der Verkürzung der Verjährungsfrist um einen (teilweisen) Haftungsausschluss handelt, müssen Sie zudem sicherstellen, dass zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (z. B. aus § 309 Nr. 7 a) und b) BGB) von der Verjährungsverkürzung ausgenommen sind. Etwaige Details können bei Bedarf über einen Verweis auf die Artikelbeschreibung oder Ihre AGB aufgenommen werden (z. B. indem Sie einen zusätzlichen Verweis in den Wert der Variante mit der Verkürzung aufnehmen wie „vgl. AGB“).  In der Variante hinterlegen Sie dann zwei Optionen:

  • In der ersten Option geben Sie z. B. „1 Jahr” oder „1 Jahr, vgl. AGB” ein.
  • In der zweiten Option fügen Sie einen Platzhalter** ein, z. B. „Nicht auswählen, kein Angebot vorhanden.” 

Wichtig: Geben Sie für beide Optionen jeweils eine Stückzahl und einen Preis an.

4. Die Käuferin oder der Käufer muss dann im nicht vorausgewählten Dropdown-Menü „Gewährleistungsfrist“ (bzw. „Mängelverjährungsfrist”, „Verjährungsvereinbarung” oder die sonstige von Ihnen gewählte Bezeichnung der Variante) die verkürzte Verjährungsfrist aktiv auswählen. Erst dann kann der Artikel gekauft bzw. dem Warenkorb hinzugefügt werden.

** Aufgrund der Verwendung des Platzhalters wird das Angebot nach erfolgtem Verkauf nicht automatisch beendet, sondern muss von Ihnen manuell beendet werden.

Varianten Käufer