Aktuelle Brexit-Informationen für in der EU ansässige Verkäufer

Frau vor Weltkarte

Übersicht


Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gelten nun neue, zusätzliche Regeln und Bestimmungen. Diese betreffen alle Nutzer, die durch Kauf, Verkauf oder Verlagerung von Artikeln einen Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union einleiten. 

Es ist wichtig, dass allen Verkäufern klar ist, wie sich die neuen Regeln, die für ihr Geschäft gelten, auf die Mehrwertsteuer, auf Zoll sowie Import- und Exportbestimmungen auswirken.  Bitte wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten. 


In der EU ansässige Verkäufer, die an eine Adresse in Großbritannien liefern (England, Wales und Schottland)

Wenn Sie nach Großbritannien (GB - England, Wales und Schottland) verkaufen, unterliegen Ihre Artikel der Mehrwertsteuer und ggf. Zollgebühren, die vom Käufer zu tragen sind. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als gewerblicher oder privater Verkäufer handeln.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gov.uk/goods-sent-from-abroad/tax-and-duty 


Im Folgenden haben wir einige allgemeine Informationen zusammengetragen:

Sendungswert bis zu 135 £
Sendungswert über 135 £
eBay zieht die britische Mehrwertsteuer ein
Versandunternehmen zieht die britische Mehrwertsteuer und Zollgebühren ein
  • Käufer sieht die britische Mehrwertsteuer direkt und bezahlt diese bei der Kaufabwicklung
  • Käufer sieht den Artikelpreis bei der Kaufabwicklung 

  • Käufer bezahlt die für die Einfuhr anfallende Mehrwertsteuer und Zollgebühren bei Lieferung an das Versandunternehmen
  • Verkäufer muss die USt-IdNr. von eBay, GB365 6085 76, auf Paket/Etikett/Zollerklärung verwenden
  • Verkäufer darf die USt-IdNr. von eBay NICHT auf Paket, Etikett oder Zollerklärung verwenden


Mehrwertsteuer des Vereinigten Königreichs für die Einfuhr von Waren in das Vereinigte Königreich (England, Wales, Schottland und Nordirland)

Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle für das Vereinigte Königreich

  • Ab dem 1. Januar 2021 gelten Warenlieferungen von außerhalb des Vereinigten Königreichs in das Vereinigte Königreich als Importe. eBay ist gesetzlich verpflichtet, die Mehrwertsteuer des Vereinigten Königreichs für Warenlieferungen mit einem Wert von bis zu 135 GBP, die in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, einzuziehen und an die dortigen Steuerbehörden (HMRC) abzuführen. eBay wird auch immer die Mehrwertsteuer des Vereinigten Königreichs für Waren einziehen, die sich bereits dort befinden und an eine Adresse im Vereinigten Königreich geliefert werden, wenn der Verkäufer nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist. Dies gilt unabhängig vom Wert der Waren.

  • eBay zieht nicht die  Mehrwertsteuer des Vereinigten Königreichs für Importe dorthin ein, wenn der Sendungswert 135 GBP überschreitet.  Für Sendungen mit einem Wert über 135 GBP werden Käufer im Vereinigten Königreich gegebenenfalls vom Versandunternehmen aufgefordert, die erforderliche Mehrwertsteuer, den Einfuhrzoll oder andere Einfuhrabgaben zusammen mit einer Zollbearbeitungsgebühr für die Freigabe der Artikel zu bezahlen.

  • eBay zieht auch keine Zölle oder Mehrwertsteuer ein, wenn es sich um Artikel handelt, die Verbrauchsteuern unterliegen, wie z.B. Alkohol oder Tabakwaren.  In diesen Fällen werden die Käufer von dem Versandunternehmen aufgefordert, die erforderliche MwSt, den Einfuhrzoll oder andere Einfuhrabgaben zusammen mit einer Zollbearbeitungsgebühr für die Freigabe der Sendung zu bezahlen.

  • Bitte beachten Sie, dass eBay aufgrund der speziellen Regelungen für den Handel mit Nordirland, vor dem 1. Juli 2021 keine Mehrwertsteuer für Waren einziehen wird, die aus der EU nach Nordirland verschickt werden. Ab dem 1. Juli wird eBay Mehrwertsteuer für Lieferungen aus der EU nach Nordirland entsprechend den Änderungen der Umsatzsteuer in der EU einziehen und abführen.


Weitere wichtige Informationen

Entsprechend den Zollverfahren bei der Einfuhr und Ausfuhr werden gewerbliche Verkäufer voraussichtlich aufgefordert werden, dem Versandunternehmen die folgenden Informationen für Exporte aus der EU nach Großbritannien zur Verfügung zu stellen:  

  • Ihre EORI-Nummer als Verkäufer, um Artikel aus der EU nach Großbritannien zu versenden.
  • Zollerklärungen einschließlich der Handelsrechnung, Angabe des Ursprungslands und der USt-IdNr. des Verkäufers soweit zutreffend.

  • Für weitere Fragen zu Regeln und Bestimmungen für den Versand von Waren aus der EU nach Großbritannien wenden Sie sich bitte an die Zollbehörden Ihres EU-Landes. 

Weitere allgemeine Informationen